Rezept

Rezeptbestellung - einfach und bequem:


Bei Orthomed können Sie bequem und problemlos ihre Hilfsmittel mit Rezept bezahlen. Bei Artikeln, die erstattungsfähig sind, wird darauf in der Produktansicht hingewiesen.


Bei vielen unserer Produkte trägt Ihre Krankenkasse einen erheblichen Anteil der Kosten. Dazu muss uns Ihr Rezept im Original vorliegen.


Alternativ können Sie die Rechnung auch selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese erstattet Ihnen dann ebenfalls einen Großteil der Kosten.


Und so funktioniert’s


Nachdem Sie bei uns bestellt haben, schicken Sie uns das Original-Rezept an untenstehende Adresse vorab zu. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, um Ihnen zu sagen wieviel Ihre Krankenkasse übernimmt.


Unsere Adresse:

Orthomed Sanitätshaus Leipzig GmbH

Große Fleischergasse 15-17

04109 Leipzig - Zentrum



Gerne beraten wir Sie auch vorab unter 0341 - 9974314 ausführlich und wählen mit Ihnen das richtige Produkt aus. Wir können Ihnen dann auch sagen, wie hoch die gesetzliche Zuzahlung bzw. der Eigenanteil ist.


Wir freuen uns auch sehr, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Und sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können, bieten wir Ihnen in Leipzig und München sowie im Umkreis von ca. 90 km einen kostenlosen Hausbesuch an! Teilen Sie uns diesen Wunsch bitte im Feld "Ihre Mitteilung an uns" in Bestellschritt 1 oder telefonisch mit.


Zu Ihrer Information:


Die Höhe der Rechnung hängt von 2 Faktoren ab, der gesetzlichen Zuzahlung und dem Eigenanteil.


Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens 10% des Warenpreises, mindestens 5 €, maximal 10 €. Abhängig von Ihrem Gehalt werden Sie ab einer bestimmten Summe davon befreit.


Der Eigenanteil hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, denn jede Krankenkasse bezuschusst die Produkte unterschiedlich. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Produktpreis und der Summe, die die jeweilige Krankenkasse bezuschusst.


Um Ihnen sagen zu können, wie viel Ihre Krankenasse übernimmt, müssen wir Ihr Rezept prüfen. Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht bzw. nur teilweise übernimmt, müssen Sie den Differenzbetrag, im ungünstigsten Fall auch den Gesamtbetrag bezahlen. Wenn Sie vorab genau Bescheid wissen möchten, rufen Sie uns an: 0341 - 99 743 0


Bitte beachten Sie, dass wir nur gültige Rezepte bearbeiten können. Kassenrezepte sind bis 28 Tage und Privatrezepte bis drei Monate nach dem Ausstellungsdatum gültig.


Zuzahlungsbefreiung


Für den Fall, dass Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Befreiung auf dem Rezept vermerkt ist. Nur so kann die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erfolgen. Legen Sie hierfür bitte bei Ihrem Arzt eine gültige Befreiungsbescheinigung vor und kontrollieren Sie gleich nach der Ausstellung des Rezeptes, ob "Gebühr frei" angekreuzt ist.


Falls die Gebührenbefreiung auf Ihrem Rezept nicht angekreuzt ist, schicken Sie uns bei der Rezeptbestellung bitte eine Kopie Ihrer gültigen Befreiungsbescheinigung mit. Wir werden die Befreiung bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums in unserem System vermerken.